skip to content

Kooperation der Masterstudiengänge Musikwissenschaft an der Hochschule für Musik und Tanz Köln sowie an der Universität zu Köln

 

Die wichtigsten Informationen sind hier zusammengefasst; detailliertere Angaben entnehmen Sie bitte der Kooperationsvereinbarung

Studierende des Masterstudiengangs Musikwissenschaft an der HfMT können ein Modul des Masterstudiengangs Musikwissenschaft des Musikwissenschaftlichen Instituts der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln belegen. 

Studierende des Masterstudiengangs Musikwissenschaft an der Universität zu Köln können in den Aufbaumodulen ihres Studiengangs eines von zwei Modulen aus dem Angebot des Masterstudiengangs Musikwissenschaft der HfMT belegen. Weitere Module des Masterstudiengangs Musikwissenschaft der HfMT können im Profilierungsmodul AM 5 oder im Ergänzungsmodul 1 A des Masterstudiengangs Musikwissenschaft des Musikwissenschaftlichen Instituts der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln anerkannt werden. 

Folgende Module werden als äquivalent im jeweils eigenen Studiengang anerkannt:

Universität zu Köln Hochschule für Musik und Tanz Köln

4206WMFAM3
Deutungshorizonte musikalischer
Artefakte und Praktiken
12 LP

Modul 1 
Historische Musikwissenschaft 
16 LP 

Modul 3
Populäre Musik / Musikethnologie 
12 LP

 

Folgende Module der HfMT werden von der UzK als Profilierungsmodul oder Ergänzungsmodul anerkannt:

Universität zu Köln Hochschule für Musik und Tanz Köln

4206WM1AM5
Profilierungsmodul
12 LP

oder 

4206WMFE1A
Ergänzungsmodul 1A
12 LP 

Modul 1 
Historische Musikwissenschaft 
16 LP 

Modul 3 
Populäre Musik / Musikethnologie 
12 LP 

Modul 5
Kulturwissenschaft / Medientheorie  
10 LP 

 

Die Prüfungen innerhalb der von dieser Vereinbarung betroffenen Module werden vom zuständigen Prüfungsamt/Prüfungsausschuss der anbietenden Hochschule nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung des anbietenden Studiengangs durchgeführt.

Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen erfolgt jeweils nach den an der anbietenden Hochschule gültigen Regelungen.